Qualifizierungen, die mit einem AVGS gefördert werden nennt man Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Einrichtungen, die solche Maßnahmen durchführen nennt man Maßnahmeträger. Sie werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Wenn Du dich für eine Maßnahme und einen Maßnahmeträger entschieden hast geht es so weiter:
- Kontaktiere den ausgewählten Maßnahmeträger. Er wird die Vorgaben prüfen und Du erhältst zeitnah eine Bestätigung.
- Kontaktiere deinen Sachbearbeiter. Diese/r wird prüfen, ob Dir die ausgewählte Maßnahme auf Deinem Weg weiterhilft und, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
- Trifft alles zu erhältst Du einen Bewilligungsbescheid (ein Schreiben, in dem steht, dass Du an der Maßnahme teilnehmen darfst). Der Maßnahmeträger wird automatisch informiert.